Festlegungen für den SEK II-Bereich
Information über das Angebot an Leistungskursen für die neuen 11. Klassen
Die Gymnasiale Oberstufen-Verordnung - GOSTV
Allgemeine Informationen:
- Es ist eine Pflichtbindung für das Fach Geschichte (von 11 bis 13) vorgeschrieben.
- Alle Kurse in der 11/1 werden in Grundkursen angeboten.
- Ab der 11/2 wird in Grundkursen und Leistungskursen unterrichtet.
- Laut §6 der neuen Gymnasialen Oberstufen-Verordnung trifft der Schulleiter in Absprache mit der Konferenz der Lehrkräfte die Entscheidung über das Kursangebot.
- Durch §11 der oben genannten Verordnung müssen unter den schriftlichen Abiturprüfungsfächern mindestens 2 der Fächer Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein.
Alle Vorschriften zur gymnasialen Oberstufenverordnung können Sie unter www.mbjs.brandenburg.de einsehen.